Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet “Wahlarzt”?
Als Wahlarzt werden die von mir erbrachten medizinischen Leistungen nicht mit Ihrer Krankenkasse verrechnet, sondern Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Ein Teil des beglichenen ärztlichen Honorars kann jedoch nach Einreichung bei Ihrer Krankenkasse von dieser wieder zurückerstattet werden.
Die in meiner Ordination verrechneten Tarife orientieren sich an der Privatärztlichen Honorarordnung der Ärztekammer für Salzburg.
Wie komme ich zur Ordination?
Anreise mit dem PkW: Tiefgaragenplätze/Parkplätze vorhanden
Anreise mit dem ÖPNV: Linie 21 / 22 (Haltestelle Nußdorferstraße)
Gibt es einen Lift?
Von der Tiefgarage bis in das 2. Obergeschoß besteht Barrierefreiheit.
Wie weit ist die nächste Apotheke entfernt?
Im Erdgeschoß des Gebäudes finden Sie praktischerweise die Moos-Apotheke - alles unter einem Dach.
Was benötige ich zur Untersuchung?
Bitte nehmen Sie alle relevanten Vorbefunde/-untersuchungen inkl. radiologische Bilder, Allergieausweis, ggf. aktuelle Laborwerte sowie eine Liste Ihrer Dauermedikation mit.
Termin verabsäumt?
Im Falle einer Stornierung 24h vor dem geplanten Termin entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen zum Termin wird ein Ausfallshonorar in Höhe von 60€ verrechnet.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Honorarnote stellt sich zusammen aus: Erst- oder Folgebehandlung, zeitlichem Aufwand, verrichteter Leistungen sowie Verbrauchsmaterial. Zögern Sie nicht, mich vorab zu den Kosten zu kontaktieren.
Wie kann ich bezahlen?
Sie können die Kosten im Anschluss an die Behandlung in Bar oder mittels Überweisung begleichen.
Kostenrückerstattung?
“Wahlarzt” bedeutet, dass kein Vertrag mit einer Krankenkasse besteht. Sie begleichen zunächst das Honorar direkt bei mir, anschließend können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen, wobei eine Rückerstattung von bis zu 80 % der betreffenden auf der Honorarnote aufgelisteten Kassenleistungen möglich ist. Die Höhe des Kostenersatzes durch die Krankenkasse ist unter anderem auch davon abhängig, ob in dem Quartal/Abrechnungszeitraum ein/e andere/r Hautfacharzt/Hautfachärztin konsultiert wurde.
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Leistungen nicht von den Krankenkassen erstattet werden. Dazu gehören unter anderem Impfungen, komplementärmedizinische Behandlungen, Atteste, Reiseprophylaxe sowie gewisse Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten. In solchen Fällen kann eine private Zusatzversicherung die Kosten übernehmen.
Beiträge
Alpenverein / Austria Nachrichten 01/2023
“Sonnenschutz am Berg”
Autor: M. Brandlmaier
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Spectrum Dermatologie 04/2023
“Inoperabel metastasiertes Melanom”
Autoren: M. Brandlmaier, P. Kölblinger
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